zwischen
AVS-Krüger
(Nancy & Karlheinz Krüger)
Langwatte 2
72458 Albstadt
(nachfolgend "die Fotografin/der Fotograf")
und
Name, Vorname ____________________
Straße, Nummer ____________________
PLZ, Ort ____________________
Telefon Nr. ____________________
Geburtsdatum ____________________
(nachfolgend "Model")
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für ein Fotoshooting am __________
für die Dauer von voraussichtlich __ Stunden.
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
[ ] Portrait
[ ] Fashion
[ ] Akt
[ ] Erotik
[ ] ____________________
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
§ 2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien
• Es handelt sich um ein TfP-Shooting (Time for prints/ Time for CD‘s) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf; Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen.
• Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Shooting eine CD / DVD mit 10 bearbeiteten Bildern, als voll aufgelöste Bilddatei, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden. Zudem bekommt das Model eine Auswahl der im Rahmen des Shootings entstandenen Bildern (unbearbeitetes JPG / Originalgröße) Aus diesen Fotos darf sich das Model bis zu 10 Bilder aussuchen, welche vom Fotografen bearbeitet werden.1
• Das Model verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen.
• Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.
• Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.
• Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
________________________
1 Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.
§ 3 Vereinbarungen zu den Bilderrechten
• Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
• Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt- und Erotikaufnahmen mit 45% und bei allen anderen Aufnahmen zu 30% finanziell beteiligt.
• Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke ( Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard ) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.
• Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.
• Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.
• Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.
• Eine Veröffentlichung der Bilder, die über Teilakt hinausgehen ist im Vorfelde zwischen den Parteien abzustimmen.
und/oder
1. Die Fotografin/Der Fotograf ist zur räumlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung der anzufertigenden Fotoaufnahmen berechtigt.
2. Inhaltlich umfasst das Recht die Nutzung zu folgenden Zwecken: (Zutreffendes ankreuzen)
□ Werbung □ Verwendung im Internet
□ Printmedien, Werbematerial □ in sozialen Medien
□ Außenwerbung □ Online-Werbung
□ Verkauf der Bilder □ Fotowettbewerbe
□ Presse und Medien □ Referenz für Fotografin/Fotografen
□ Öffentlichkeitsarbeit (PR) □ öffentlich zugängliche Bilddatenbank
□ TV- oder Filmproduktion □ Stockbildarchiv/Agentur
□ Veröffentlichung unter freier Lizenz □ künstlerische Zwecke
und/oder zu folgenden Zwecken:
................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................
(geplante Nutzung konkret beschreiben)
3. Die Auswahl der Motive steht im Ermessen der Fotografin/des Fotografen. Die Fotografin/Der Fotograf kann eine beliebige Anzahl der Fotoaufnahmen nutzen. Sie/Er ist zur Nutzung nicht verpflichtet.
4. Die Fotografin/Der Fotograf ist weiter berechtigt zur Digitalisierung und Bearbeitung der Fotoaufnahmen, sei es durch Retusche, sei es durch digitale Bearbeitung mittels entsprechender Software oder einer Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art. Sie/Er kann dafür auch Dritte einsetzen.
5. Die Fotografin/Der Fotograf ist Urheber/in der Fotos. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
§ 3 Namensnennung
1. Sofern die Fotografin/der Fotograf dem Model (ggf. digitale) Abzüge der Fotoaufnahmen zum Zwecke der Eigendarstellung oder zur privaten Verwendung zur Verfügung stellt, ist das Model bei einer Veröffentlichung dieser Aufnahmen zur Angabe des Namens der Fotografin/des Fotografen verpflichtet.
2. Der Name des Models bei Veröffentlichung durch die Fotografin/den Fotografen:
(Zutreffendes ankreuzen)
□ muss genannt werden □ kann genannt werden □ darf nicht genannt werden
§ 4 Datenschutz
1. Die Fotografin/Der Fotograf ist für Erstellung und Nutzung der Fotoaufnahmen datenschutzrechtlich Verantwortliche/r.
2. Es werden die folgenden Merkmale verarbeitet, die einen Personenbezug ermöglichen: Abbildung des Models, Ort und Zeit der Aufnahme, Name und Kontaktdaten des Models.
3. Die Erstellung und die Nutzung der Fotoaufnahmen erfolgen zu den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken. Rechtsgrundlage ist die Durchführung dieses Vertrags, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.
4. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder wenn sie nicht mehr zum Beweis einer Urheberrechtsverletzung vorgehalten werden müssen.
5. Das Model hat gegenüber der Fotografin/dem Fotografen unter bestimmten Umständen folgende Rechte hinsichtlich ihrer/seiner personenbezogenen Daten: (gegebenenfalls streichen)
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
- das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
- das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- das Recht auf Datenübertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format (Art. 20 DSGVO),
- das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
6. Es findet eine Datenübertragung in Nicht-EU-Staaten statt. Dies erfolgt auf der Grundlage gesetzlich vorgesehener vertraglicher Regelungen, die einen angemessenen Schutz der Daten sicherstellen sollen und die das Model auf Anfrage einsehen kann.
§ 5 Sonstiges
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Eine Weitergabe der Rechte durch das Model an Dritte ist nicht zulässig.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum: Ort, Datum:
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Unterschrift Fotografin/Fotograf: Unterschrift Model
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bei Minderjährigkeit Erziehungsberechtigte/r:
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